|
Eine Namensänderung muss in den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief eingetragen werden. Bitte suchen Sie hierzu die für Sie zuständige Kfz-Zulassungsstelle auf. Die Gebühr beträgt in der Regel 10 Euro. Folgende Unterlagen sind der Zulassungsstelle vorzulegen: - - Gültige Ausweispapiere oder Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil, Approbationsurkunde.
Falls Dritte im Auftrag vorstellig werden, wird eine schriftliche Vollmacht benötigt. Bitte die Ausweispapiere beider Personen vorlegen. - - Bei Gewerbetrieb: gültige Gewerbeummeldung
- - Fahrzeugbrief
- - Fahrzeugschein
- - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung und - wenn eine Abgasuntersuchungspflicht besteht -
eine gültige Bescheinigung (oft im Fahrzeugschein enthalten)
|