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Wenn Sie ein Fahrzeug neu zulassen möchten, suchen Sie bitte das Straßenverkehrsamt bzw. die Kfz-Zulassungsstelle auf und führen Sie folgende Unterlagen mit: - - Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts/ Bürgerbüros
- - Personalausweis des Fahrzeughalters
- - Versicherungs-Doppelkarte Ihrer Kfz-Versicherung (nur bei Umzug in andere Stadt/Gemeinde)
- - Fahrzeugbrief
- - Bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis / Reisepass der bevollmächtigten Person
- - Bei minderjährigen Haltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweise / Reisepässe beider Elternteile
- - Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- - Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Auf der Zulassungsstelle wird Ihnen ein Schriftstück mit dem gewünschten oder zugeordneten Kennzeichen ausgehändigt. Mit dem Schriftstück ausgestattet können Sie bei einem Schildermacher (befinden sich oftmals in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle) die Fahrzeug-Kennzeichen anfertigen lassen. In vielen Städten können Sie sich auch ein Wunschkennzeichen online reservieren lassen. Anschließend müssen Sie zurück zur Zulassungsstelle. Dort wird Ihnen einen Fahrzeugschein ausgestellt (wieder Brief und Doppelkarte vorzeigen) und die Zulassungsplakette und TÜV / AU- Plaketten ins Nummernschild gesetzt. Nun nur noch die Kennzeichen am Fahrzeug befestigen. Schon sind Sie fertig. Viele Autohäuser bieten diesen Vorgang als Service an. Einfach beim Kauf mal nachfragen. Kfz-Brief hat ausgedient Seit Oktober 2005 gibt es neue, EU-einheitliche Fahrzeugpapiere. Statt Kfz-Schein und Kfz-Brief wird bei der Neuzulassung oder Ummeldung die neue, zweiteilige Zulasssungsbescheinigung ausgehändigt. Teil 1 entspricht dem Schein, Teil 2 ersetzt den Brief. Damit wird eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999 umgesetzt. Eine Umtauschpflicht für alte Fahrzeugpapiere gibt es aber nicht.
Neue Zulassungspapiere
Zulassungsbescheinigung Teil I - PDF-Datei (312 KB) Zulassungsbescheinigung Teil II - PDF-Datei (166 KB)
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