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Ummelden PDF Drucken E-Mail
Falls Sie ein Fahrzeug besitzen und Ihren Wohnsitz wechseln, müssen Sie es beim Straßenverkehrsamt bzw. der Kfz-Zulassungsstelle ummelden. Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
  • - Fahrzeugbrief
  • - Bei angemeldetem Fahrzeug: Fahrzeugschein
  • - Bei stillgelegtem Fahrzeug: Abmeldebescheinigung
  • - Kfz- Versicherungsdeckungskarte (Doppelkarte)
  • - Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung, sofern diese bereits erforderlich war
  • - Gültiger Bericht über die letzte Abgasuntersuchung, sofern diese bereits erforderlich war
  • - Personalausweis oder Reisepass, bei Firmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung und evtl. Handelsregisterauszug,
      bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
  • - Bei Beantragung durch eine/n Bevollmächtigte/n: Vollmacht und Ausweis

Wenn Sie in einen neuen Kreis ziehen, benötigen Sie darüber hinaus auch ein neues Kennzeichen. Auf der Zulassungsstelle wird Ihnen ein Schriftstück mit dem gewünschten oder zugeordneten Kennzeichen ausgehändigt. Mit dem Schriftstück ausgestattet können Sie bei einem Schildermacher (befinden sich oftmals in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle) die entsprechenden Fahrzeug-Kennzeichen anfertigen lassen. In vielen Städten können Sie sich auch ein Wunschkennzeichen online reservieren lassen. Anschließend suchen Sie bitte erneut die Zulassungsstelle auf, damit Ihnen dort auf die neuen Schilder die TÜV- und ASU-Plaketten aufgeklebt werden können.

Kfz-Brief hat ausgedient

Seit Oktober 2005 gibt es neue, EU-einheitliche Fahrzeugpapiere. Statt Kfz-Schein und Kfz-Brief wird bei der Neuzulassung oder Ummeldung die neue, zweiteilige Zulasssungsbescheinigung ausgehändigt. Teil 1 entspricht dem Schein, Teil 2 ersetzt den Brief. Damit wird eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999 umgesetzt. Eine Umtauschpflicht für alte Fahrzeugpapiere gibt es aber nicht.

Neue Zulassungspapiere

Zulassungsbescheinigung Teil I -  PDF-Datei (312 KB)
Zulassungsbescheinigung Teil II -  PDF-Datei (166 KB)


 
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